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Stromverbrauch von Sauerstoffkonzentratoren

Sauerstoffkonzentratoren erzeugen den medizinischen Sauerstoff aus der Atemluft. Dabei wird die Luft aus der Umgebung in einem Kompressor verdichtet und durch Molekularsiebe gepresst. Das Sauerstoffgerät muss dazu dauerhaft in Betrieb sein und verbraucht kontinuierlich Strom aus der Steckdose. Der Energieverbrauch des Sauerstoffkonzentrators variiert etwas, je nach Gerätetyp und eingestelltem Sauerstoffflow. Der Verbrauch eines Sauerstoffkonzentrators liegt zwischen 290W und 330W.

Stromverbrauch von CPAP Schlaftherapiegeräten

Schlafatemtherapiegeräte, auch CPAP oder BiLevelgeräte genannt, erzeugen mittels einer Turbine einen dauerhaften Luftfluss, der die Atemwege im Schlaf offen hält. Dadurch werden Atemaussetzer verhindert. Der Stromverbrauch dieser Geräte variiert je nach eingestelltem Druck. außerdem ist der Verbrauch abhängig davon, ob noch weiteres Zubehör, wie z.B. Befeuchter oder ein beheizter Atemschlauch benutzt werden. Die Stromaufnahme dieser Geräte liegt zwischen 40W und 90W.

Erstattung von Stromkosten bei der Nutzung von Hilfsmitteln

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen mit einem Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln nach §33 Abs. 1 SGB V haben auch einen Anspruch auf Erstattung der Stromkosten für elektrisch betriebene Hilfsmittel. Dazu gehören auch Sauerstoffkonzentratoren und CPAP und Beatmungsgeräte. Für die Erstattung der Stromkosten gibt es kein einheitliches Verfahren. Grundsätzlich sollten Sie sich bei Ihrem Kostenträger über das jeweilige Verfahren zur Erstattung informieren.

Nachfolgend stellen wir Ihnen einen Rechner bereit mit dem Sie die jährlichen Stromkosten überschlägig berechnen können. Der tatsächliche Stromverbrauch kann je nach Nutzung und eingestellter Therapiewerte davon abweichen.

Berechnen Sie ihren Stromverbrauch

Bei diesen Informationen sowie dem Stromverbrauchsrechner handelt es sich um unverbindliche Informationen ohne Gewähr durch die Kranz GmbH. Wir sind Hilfsmittel-Leistungserbringer und können keine Beantragung dieser Leistungen übernehmen. Für weitere Hilfestellung, z.B.  zur grundsätzlichen Möglichkeit einer Erstattung und zu den entsprechenden Fristen, Formularen etc. bitten wir Sie, sich direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.